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Teilnahmebedingungen

Teilnehmerbedingungen

 

1. Anmeldeverfahren

 

Die Anmeldung ist ausschließlich online direkt über die Lehrgangsausschreibung

 

oder in Ausnahmefällen schriftlich möglich.

 

Anmeldungen werden über das Onlineverfahren oder schriftlich wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

 

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

 

1.1 Anmeldeadresse

 

DLRG Kreisgruppe Lünen e.V.

Gertrud-Bäumer-Straße 27

44534 Lünen

E-Mail: info@luenen.dlrg.de

 

Für eventuell auftretende Fragen stehen Ihnen die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter der DLRG Kreisgruppe Lünen per E-Mail oder telefonisch (02306/7636920) gerne zur Verfügung.

 

1.2 Teilnahmevoraussetzungen

 

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.

 

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Der Anmeldende erklärt mit der Anmeldung außerdem, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

 

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind – sofern nach der einschlägigen Prüfungsordnung zulässig – auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.

 

Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

 

Das Lehrgangsangebot richtet sich sowohl an Mitglieder der DLRG Kreisgruppe Lünen e.V. als auch an Nichtmitglieder. Bei den Teilnehmergebühren wird daher in bestimmten Fällen zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern differenziert.

 

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

 

 

1.3 Teilnehmerbeitrag

 

Sie erhalten nach Anmeldung eine Bestätigungsmail mit einer Rechnung über den Teilnehmerbeitrag; dieser wird im Regelfall im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Nur wenn ausdrücklich ausgewiesen, ist der Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Kreisgruppe Lünen e.V. zu überweisen:

 

 

Kreditinstitut: Sparkasse an der Lippe

 

IBAN: DE09 4415 2370 0000 0350 63

 

BIC: WELADED1LUN

 

 

Als Verwendungszweck der Überweisung sind unbedingt Vorname und Name des Teilnehmers sowie die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich.

 

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein. Dies gilt auch, wenn die Rechnung ein längeres Zahlungsziel vorsieht.

 

1.4 Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

 

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihen­folge ihres Einganges berücksichtigt. Anmeldungen sind bindend. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine E-Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

 

1.5 Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

 

Die Stornierung einer Anmeldung hat durch Mitteilung in Textform durch den Teilnehmer zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro fällig.

 

Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rücker­stattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro).

 

Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten in Höhe von 100% der Teilnehmergebühr bei Rücktritt ab Meldeschluss einbehalten.

 

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

 

1.6 Lehrgangsänderungen

 

Wir behalten uns vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird ein Lehrgang endgültig abgesagt und kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

2. Organisatorische Hinweise

2.1 Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

 

Der genaue Lehrgangsbeginn, sowie den Veranstaltungsort ist der jeweiligen Einzelausschreibung zu entnehmen. Die Kursteilnehmer haben sich spätestens zu dem in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt am Veranstaltungsort einzufinden.

 

2.2 Einlass

 

Der Einlass in das Bad erfolgt Gruppenweise. Um den Einlass Reibungslos sicherzustellen, sollte der mit der Anmeldebestätigung verschickte QR-Code beim Einlass vorgezeigt werden.

 

 

2.2 Unterbringung/Verpflegung

 

Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind unsere Lehrgänge ohne Unterbrin­gung oder Verpflegung.

 

2.3 Teilnahme und Lizenzierung

 

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung entsprechend der einschlägigen Prüfungsordnung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Technischen Leiter Ausbildung der DLRG Kreisgruppe Lünen e.V. nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

 

2.4 Fotofreigabe

 

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

 

Die DLRG Kreisgruppe Lünen e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird sich die DLRG Kreisgruppe Lünen e.V. im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §§ 22 und 23 KunstUrhG notwendig ist.

 

 

 

 

 

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