Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisgruppe Lünen e.V. findest du hier .
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• Ertrinkungs- und Badetod
• Verhalten bei Rettungen
• Rettung durch Schwimmen
• Abwehr von Umklammerung
• Rettung mit Hilfsmitteln
• Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
• Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
• Kreislaufstillstand/HLW
Auf der Grundlage des Erlasses zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (BASS 18-23 Nr. 2) und den zugehörigen Rechtsgrundlagen im Heft 1033 sind alle Personen betroffen, die im Schulsport verantwortlich als Leitung oder als Hilfskraft eingesetzt werden. Unter Beachtung des § 57 SchulG in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG (BASS 12-08 Nr. 1) und unter Berücksichtigung des Ganztagserlasses (BASS 12-63 Nr. 2.7), sind alle in Schule Tätigen betroffen, die in den folgenden unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Bereichen des Bewegungsfeldes „Bewegen im Wasser“ und im Bereich der Wasserportarten tätig sind:
Sie müssen jederzeit rettungsfähig sein.
Nach dem einmaligen Erwerb der Rettungsfähigkeit muss diese spätestens nach 4 Jahren durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Auffrischungsveranstaltung erneut gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter nachgewiesen werden („Auffrischung der Rettungsfähigkeit“)
Achtung:
Einlass ins Lippe Bad um 19:10 Uhr; Nachzügler können nicht mehr teilnehmen!
Bitte unbedingt die Teilnahmebedingungen und dort insbesondere den Punkt "Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" beachten!
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